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Die Neuregelungen der Urheberrechtsreform sorgen aktuell für viel Gesprächsbedarf. Das sind die wichtigsten Details zu Artikel 13, Upload-Filter & Co. und deren Auswirkungen auf Betreiber von Onlineshops und Marktplätzen.

Artikel 13 – Das müssen Shopbetreiber jetzt Wissen

Das ist Artikel 13

Der viel genannte Artikel 13 stammt aus der „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“. Diese geplante EU-Urheberrechtsreform sieht vor, dass zukünftig Onlineplattformen wie Facebook, YouTube oder eben Instagram für die Inhalte haften, wenn Urheberrechtsverletzungen auftreten. Betroffen sind natürlich nicht nur große Plattformen, sondern auch kleinere. Die Plattformen sollen laut Artikel 13 nun alles technisch mögliche unternehmen, um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern. Zur Lösung ist eine Einführung von sogenannten Uploadfiltern gedacht.

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