Die Ansprüche des Schuldners aus einer kapitalbildenden Lebensversicherung können grundsätzlich gepfändet werden. Es handelt sich um eine Forderungspfändung, die in Form eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses erfolgt und dem Versicherungsträger als Drittschuldner zuzustellen ist. Ob der Schuldner eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, wird dem Gläubiger sehr oft über das Protokoll der eidesstattlichen Versicherung bekannt, da der Schuldner dort verpflichtet ist, gegebenenfalls bestehende Lebensversicherungen anzugeben.

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Eine Rente kann wegen jeder Geldforderung in dem Umfang gepfändet werden, in dem Arbeitseinkommen pfändbar ist. Die Pfändung muss jedoch der Billigkeit entsprechen, und der Rentner darf hierdurch nicht sozialhilfebedürftig werden; dies gilt nicht bei Pfändung wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche.

Darf meine Rente gepfändet werden? was darf gepfändet werden?
Gesetzliche Renten können in 2 Varianten gepfändet werden:
– als Forderungspfändung der Rentenanwartschaft
– als Pfändung der Rente in der Auszahlung.

Von der Pfändung umfasst ist die Altersrente oder auch die Erwerbsminderungsrente.

Als erstes ist klar zu sagen: Renten können grundsätzlich gepfändet werden!
Darf meine Rente gepfändet werden? Die Pfändung der Rentenanwartschaft
Wird gegen Sie eine Pfändung betrieben und sind Sie noch nicht Altersrentner, so kann der Gläubiger Ihre Ansprüche gegen die Deutsche Rentenversicherung pfänden. Dies nennt man Forderungspfändung. Die Pfändung ist aber nur dann möglich, wenn Sie und die Deutsche Rentenversicherung (sogenannter Drittschuldner) eine entsprechende Rechtsbeziehung untereinander haben, dass solche Ansprüche von Ihnen gegen die Rentenkasse bestehen!

Pfändung der Rente – Welcher Freibetrag ist zu berücksichtigen?
Die gesetzliche Rente ist also pfändbar wie Arbeitseinkommen. Das bedeutet jedoch nicht, dass eine Person durch eine Rentenpfändung mittellos wird. Es wird nur ein Teil der Bezüge gepfändet, damit der Betroffene weiterhin seinen Lebensunterhalt bestreiten und – falls nötig – seinen Unterhaltspflichten nachkommen kann. Dabei sind die Pfändungsfreigrenzen gemäß § 850c der Insolvenzordnung (InsO) zu beachten. Momentan gilt eine Freigrenze in Höhe von 1.139,99 Euro (Stand August 2018) für Personen, die niemandem Unterhalt zahlen müssen. Liegt Ihre Rente (netto) darunter, kann nichts gepfändet werden. Je nach Anzahl der Personen, denen Sie gegenüber unterhaltspflichtig sind, steigen die Pfändungsfreigrenzen. Welcher Teil von Ihrer gesetzlichen Rente pfändbar ist, können Sie der aktuellen Pfändungstabelle entnehmen.

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Ansprüche des Schuldners gegenüber dem Finanzamt, insbesondere Ansprüche auf Lohn- und Einkommenssteuererstattung, können gepfändet werden. Die Pfändung erfolgt dabei in Form der Forderungspfändung.

Zu beachten ist dabei, dass ein Steuererstattungsanspruch erst mit Ablauf des Veranlagungszeitraumes entsteht. Er kann damit nicht im voraus gepfändet werden. Als weitere Besonderheit hängt die Realisierung der Steuererstattungsansprüche von der Mitwirkung des Schuldners ab, da der Gläubiger nach den Lohnsteuerrichtlinien und der dazu ergangenen Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH-Urteil vom 18.08.1998) nicht berechtigt ist, für den Schuldner einen Antrag auf Veranlagung zur Einkommenssteuererklärung zu stellen.

Checkliste: So motivieren Sie den Schuldner zur Abgabe der Steuererklärung
– Im Rahmen von Ratenzahlungsvereinbarungen sollte der Gläubiger darauf drängen, dass ihm der Steuererstattungsanspruch auf dem dafür vorgesehenen Vordruck abgetreten wird.

Praxishinweis: Dabei sollte darauf geachtet werden, dass der Schuldner zugleich die Anträge auf Erstattung von bereits gezahlten Steuern ausfüllt und unterzeichnet.
– Gläubiger werden vermehrt mit Telefoninkasso und durch den Einsatz eines Außendienstes auf Schuldner einwirken müssen, um diese zur Abgabe der Steuererklärung zu bewegen.

Praxishinweis: Dabei werden die Vorzüge dieser Mitwirkung darzustellen sein. Der Schuldner verliert sonst seinen Erstattungsanspruch an den Staat, ohne dass er zugleich seine Verbindlichkeiten reduziert und sich von weiteren Vollstreckungsmaßnahmen des Gläubigers befreit. Der Gläubiger wird aber auch helfen müssen, dass der Schuldner die Schwierigkeiten bei der Abgabe einer Steuererklärung überwinden kann.
Da der Aufwand für die Beitreibung eines gepfändeten Steuererstattungsanspruches immer höher wird, ist im Rahmen des Informationsmanagements sicherzustellen, dass eine Pfändung möglichst nur dort erfolgt, wo auch mit entsprechenden Erstattungsansprüchen gerechnet werden kann. Dies ist insbesondere bei Schuldnern der Fall, die im Laufe des Steuerjahres teilweise arbeitslos waren, die besonders hohe Werbungskosten, etwa weite Wege zwischen Arbeit und Wohnung, oder besonders hohe außergewöhnliche Belastungen haben.

Die Pfändung des Erstattungsanspruchs kann auch beim Arbeitgeber erfolgen
Nach § 42b EStG ist auch der Arbeitgeberberechtigt, seinen unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmern, die während des abgelaufenen Kalenderjahres(Ausgleichsjahr) ständig in einem Dienstverhältnis gestanden haben, die für das Ausgleichsjahr einbehaltene Lohnsteuer insoweit zu erstatten, als sie die auf den Jahresarbeitslohn entfallende Jahreslohnsteuer übersteigt (Lohnsteuer-Jahresausgleich).

Praxishinweis: Der Vorteil liegt für Gläubiger darin, dass dieser Anspruch nicht § 46 AO unterliegt, d.h. bereits vor dem 1.1.04 gepfändetwerden kann (Stöber, Forderungspfändung, 13. Aufl., Rn. 383;LG Bielefeld JurBüro 90, 1361; Stein/Jonas/Brehm, ZPO, 21. Aufl.,§ 829 Rn. 9; a.A. LG Aachen RPfleger 88, 418; LG HagenJurBüro 94, 371).

Pfändung-von-Steuererstattungsansprüchen





Der Taschengeldanspruch kann bei bestehender ehelicher Lebensgemeinschaft gepfändet werden. Jeder Ehegatte hat einen Anspruch auf einen angemessenen Teil des Gesamteinkommens als Taschengeld, also auf einen Betrag, über den er zur Befriedigung reiner Privatinteressen frei verfügen kann. Die Höhe des Taschengeldes richtet sich nach dem Vermögen, dem Einkommen, dem Lebensstil und ist somit vom Einzelfall abhängig. Man geht von etwa 5 % des anrechenbaren Einkommens des Unterhaltsschuldners aus.

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Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist ein Akt der Zwangsvollstreckung, der vom Vollstreckungsgericht erlassen wird. In ihm wird auf eine Forderung des Schuldners gegen einen Drittschuldner zugegriffen. Mit dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss können die Instrumente der Zwangsvollstreckung wie die Kontopfändung durchgeführt werden.

Möglichkeiten der Anfechtung
Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss kann mit dem Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 766 ZPO (Erinnerung gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung) angegriffen werden. Dabei sind jedoch nur solche Einwände zulässig, die das Zwangsvollstreckungsverfahren selbst betreffen. Der Anspruch selbst kann nicht angefochten werden, weil ein Vollstreckungsverfahren regelmäßig ein abgeschlossenes Erkenntnisverfahren voraussetzt, in welchem der Schuldner Einwände hat geltend machen können.

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Pfändungsfreigrenzen bestimmen, in welcher Höhe eine Forderung eines Schuldners unpfändbar ist. Sie sollen dem Schuldner eine eigenes Existenzminimum sichern. Die genaue Höhe der Pfändungsfreigrenzen ergibt sich aus der Pfändungstabelle einer Anlage zur ZPO.

Warum gibt es eine Pfändungsfreigrenze?
Bis zu einem bestimmten Betrag – der Freigrenze, darf das regelmäßige Einkommen eines Angestellten nicht gepfändet werden. Damit soll gesichert werden, dass er trotz Tilgung seiner Schulden genug für seinen eigenen Lebensunterhalt behält und auch seine Familie versorgen kann. Die Höhe der Pfändungsfreigrenze orientiert sich daher am Existenzminimum, das regelmäßig für Deutschland ermittelt wird und die allgemeinen Lebenshaltungskosten berücksichtigt. Der nicht pfändbare Betrag des Lohnes wird gesetzlich vorgeschrieben, in der Zivilprozessordnung (ZPO) findet sich die entsprechende Tabelle im Paragraph 850c „Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen“. Der Gesetzgeber passt die Freigrenzen regelmäßig, meist alle zwei Jahre, an. Die aktuellen Zahlen wurden 2019 für den Zeitraum vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2021 veröffentlicht.

Pfändungsfreigrenze bei Privatinsolvenz
Nicht nur Unternehmen, auch Privatpersonen können in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Diese können sogar soweit führen, dass Insolvenz angemeldet werden muss, weil offene Forderungen nicht mehr beglichen werden können. Gründe hierfür können beispielsweise Arbeitslosigkeit, zu hohe Kreditschulden oder Rechnungs- bzw. Ratenkäufe sein, die das Haushaltsbudget zu sehr strapazieren. Wird die Privatinsolvenz eingeleitet, so erhält der Gläubiger – vereinfacht gesprochen – Zugriff auf Einkommen und Vermögen der Privatperson, um seine Ansprüche zu befriedigen. Aber: Ein Teil des Einkommens ist pfändungsfrei, damit der insolvente Verbraucher seinen Lebensunterhalt trotz der Überschuldung noch bestreiten kann. Schließlich müssen Mieten, Lebensmittel und ein Grundbedarf an Kleidung bezahlt werden.

Welches Einkommen ist unpfändbar?
Einige Bezüge sind nicht im Pfändungsfreibetrag zu berechnen. Urlaubsgeld ist bspw. nur teilweise pfändbar. Unabhängig von der Pfändungsfreigrenze, die bei Kindesunterhalt erhöht wird, gibt es noch unpfändbares Einkommen, welches niemals oder nur zum Teil gepfändet werden darf. Gemäß § 850a ZPO sind folgende Einkünfte nicht pfändbar:

– Entlohnung für Überstunden (zur Hälfte)
– Urlaubsgelder, Treugelder etc. (im Rahmen des Üblichen)
– Aufwandsentschädigungen, soziale Zulagen, Gefahrenzulagen usw.  (im Rahmen des Üblichen)
– Weihnachtsgelder (bis zur Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, max. 500 Euro)
– Geburts- und Ehebeihilfen
– Erziehungsgelder, Studienbeihilfen und Ähnliches
– Sterbe- und Gnadenbezüge aus Arbeits-/Dienstverhältnissen
– Blindenzulagen

Pfändungsfreigrenze





Unter Prozesskostenhilfe versteht man das in verschiedenen Prozessordnungen vorgesehene Recht auf einstweilige oder dauernde, vollständige oder teilweise Befreiung einer finanziell leistungsschwachen Partei von den Prozesskosten, sofern der Prozess für die Partei hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.

Antrag:
Prozesskostenhilfe muss beim Prozessgericht beantragt werden. In dem Antrag, zu dem der Gegner Gelegenheit zur Stellungnahme geben ist, ist das Streitverhältnis unter Angabe der Beweismittel darzustellen; eine Erklärung der Partei über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (Familienverhältnisse, Beruf, Vermögen, Einkommen und Lasten) mit amtlichem Vordruck nach der Prozesskostenhilfevordruckverordnung. sowie entsprechende Belege sind beizufügen.

Einkommensgrenze
Prozesskostenhilfe kann nur derjenigen Person bewilligt werden, deren Einkommen eine bestimmte monatliche Grenze nicht übersteigt. Allerdings gibt es keine starre Grenze, die im Gesetz definiert ist, so dass jeder Fall individuell zu prüfen ist. Anzugeben hat man im Antrag das Einkommen, die Ausgaben sowie auch das Vermögen, welches man besitzt. Die jeweilige Einkommensgrenze ergibt sich aus speziellen Prozesskostenhilfetabellen. Einkommen meint dabei alle verfügbaren Einkünfte, die dem Lebensunterhalt zu dienen bestimmt sind (Gehalt einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld, selbstständige Tätigkeit, Renten und Pensionen, Unterhaltszahlungen, Sozialleistungen). Ausgaben sind in der Regel die Miete und die Nebenkosten, aber eben nicht sonstige Verbrauchskosten wie Gas/Strom, Wasser oder Telefon- und/oder Kabelanschluss. Wenn man ein finanziertes Eigenheim hat, hat man statt der Miete die Tilgungsrate anzugeben. Beiträge zu Versicherungen (Haftpflicht-, Hausrat-, Lebens- und Unfallversicherung) werden ebenfalls berücksichtigt, genau so auch Werbungskosten wie die Fahrkosten zum Arbeitsplatz sowie Ausgaben für Arbeitsmaterialien. Vermögen sind Kontoguthaben, Sparbücher, Bargeld und Geldanlagen sowie alle anderen Vermögenswerte, die nicht zur angemessenen Lebensführung erforderlich sind. Empfänger von Sozialleistungen, wie beispielsweise Hartz IV, Sozialhilfe, Grundsicherung etc. sind in aller Regel anspruchsberechtigt. Hierzu reicht es meist aus, die entsprechenden Bescheide dem Antrag beizulegen. Auch Studenten erhalten in aller Regel Prozesskostenhilfe, wenn sie kein Einkommen haben bzw. lediglich Bafög beziehen. Geringverdiener und Aushilfskräfte müssen dem Antrag sämtliche Unterlagen zum Einkommen, Ausgaben und Vermögen beilegen.

Gewährung von Prozesskostenhilfe
Im Falle der Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist die Partei von der Zahlung von Gerichts- und Verfahrenskosten befreit. Je nach den wirtschaftlichen Verhältnissen der betreffenden Person wird die Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlung oder ohne Ratenzahlung gewährt. Dabei handelt es sich bei der Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlung um ein sogenanntes Justizdarlehen nach § 120 ZPO. Soweit Prozesskostenhilfe nur mit Ratenzahlungen bewilligt wurde, sind die festgesetzten Raten zu zahlen, bis die voraussichtlichen Kosten gedeckt sind bzw. die Ratenobergrenze erreicht ist. Wurde der Prozesskostenhilfeantrag bereits durch einen Rechtsanwalt gestellt oder hat der Antragsteller bereits einen vertretungsbereiten Rechtsanwalt seiner Wahl angegeben, so ordnet das Gericht diesen gemäß § 121 ZPO bei. Wurde bis zum Bewilligungsbeschluss noch keine Beiordnung eines bestimmten Rechtsanwalts beantragt, so kann der Berechtigte auch nachträglich noch die Beiordnung eines vertretungsbereiten Rechtsanwalts seiner Wahl beantragen. Gemäß § 121 Abs. 3 ZPO kann ein nicht in dem Bezirk des Prozessgerichts niedergelassener Rechtsanwalt nur beigeordnet werden, wenn dadurch weitere Kosten nicht entstehen. Bei richtigem Verständnis können davon nur Reisekosten betroffen sein, die für die Anreise des Rechtsanwalts zum Prozessgericht entstehen, nicht jedoch das Honorar. Die Beiordnung verschafft dem beigeordneten Rechtsanwalt einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse und löst eine Forderungssperre hinsichtlich der Anwaltsgebühren gegenüber dem Mandanten aus, § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO. Demnach ist es dem Rechtsanwalt ab dem Zeitpunkt der Beiordnung verwehrt, direkt mit dem Mandanten abzurechnen. Wichtige andere Punkte des Verhältnisses zwischen Rechtsanwalt und Mandant werden durch die Beiordnung hingegen nicht geregelt. Insbesondere ersetzt die Beiordnung keine Vollmacht; die Vollmacht ist stets vom Rechtssuchenden gesondert zu erteilen. Auch kann der Prozesskostenhilfeberechtigte nicht die Beiordnung eines bestimmten Rechtsanwalts gegen dessen Willen erzwingen (§ 121 Abs. 1 ZPO: „zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt“) oder vom beigeordneten Anwalt den Abschluss eines über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Anwaltsvertrages verlangen. Umgekehrt ist eine Vergütungsvereinbarung, die einem beigeordneten Rechtsanwalt eine höhere als die gesetzliche Vergütung zugesteht, gem. § 3a Abs. 3 RVG nichtig. Wird Prozesskostenhilfe bewilligt und verliert der Antragsteller den Prozess, werden die Gerichtskosten, die Kosten einer eventuellen Beweisaufnahme (z. B. Auslagen für Zeugen oder Sachverständige) sowie die Anwaltsgebühren des eigenen beigeordneten Rechtsanwaltes von der Staatskasse übernommen, nicht aber die Kosten des gegnerischen Anwalts, § 123 ZPO. Diese muss der Antragsteller im gleichen Umfang erstatten, wie dies auch bei nicht bedürftigen Personen der Fall ist. Die Prozesskostenhilfe deckt nur die Gerichtskosten und die Gebühren des eigenen Anwalts, welche ab einem Streitwert von mehr als € 4000 nach abgesenkten Sätzen (§ 49 RVG) berechnet werden. Gewinnt der Antragsteller den Prozess, muss – außer bei arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz – der Gegner sämtliche Anwalts- und Prozesskosten tragen.

Prozesskostenhilfe





Burkhard Quermann ist geschäftsführender Gesellschafter der Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH und seit über 15 Jahren im Bereich des Forderungsmanagements tätig. Herr Quermann ist als qualifizierte Person im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) registriert.

Quermann Burkhard





Inkassounternehmen können zum Forderungseinzug mit dem Schuldner eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließen. Der Schuldner zahlt dann einen festen Betrag über einen vorgegeben Zeitraum an das Inkassounternehmen. Das Inkassounternehmen kehrt die Zahlungen dann an den Gläubiger aus. Eine Ratenzahlungsvereinbarung ist die Anerkennung einer Forderung, die sowohl schriftlich als auch im Telefoninkasso vereinbart werden kann.

Alternativen zur Ratenzahlung über einen Händler
Vor dem Abschluss eines mit Zinsen versehenen Annuitätendarlehens sollten Kunden prüfen, ob es möglicherweise noch günstigere Angebote gibt. Zwar ist die Abwicklung über den Händler die schnellste und bequemste Variante, nicht zwangsläufig aber auch die günstigere. Wird ein Kredit bei einer Bank aufgenommen, um damit den Betrag bar zu bezahlen, können in manchen Fällen auf diese Weise Vergünstigungen in Form von Skonti in Anspruch genommen werden. Das betrifft vor allem die Zahlung bei hochpreisigen Gütern wie beispielsweise Personenkraftwagen.

Gesetzliche Vorschriften und Ablauf bei der Ratenzahlung
Der Kaufvertragsabschluss hat in schriftlicher Form zu erfolgen und muss die Risiken aufführen, die der Kauf auf Raten mit sich bringt. Ferner müssen Bar- und Teilzahlungspreis gegenübergestellt werden. Der Barzahlungspreis enthält die komplette Summe, wenn sofort gezahlt werden würde. Der Teilzahlungspreis wiederum enthält alle zu zahlenden Raten, Kosten, Bearbeitungsgebühren und die Zinsen. Außerdem sind die Fälligkeiten und Anzahl der Raten sowie der effektive Jahreszins im Kaufvertrag vereinbart.

Ratenzahlungsvereinbarung bei Darlehensverträgen
Hier ist die Vereinbarung in der Regel Bestandteil des Kreditvertrages. Kreditgeber (Gläubiger) und Kreditnehmer (Schuldner) vereinbaren auf gegenseitigem Einverständnis, dass die Darlehensschuld in regelmäßigen (monatlichen oder anderweitig vereinbarten) Raten beglichen wird. Die Rate besteht zumeist aus den fälligen Zins- sowie den Tilgungsleistungen für den Kredit.

Ratenzahlungsvereinbarung bei anderen Rechtsverhältnissen
Einer solchen Vereinbarung geht oftmals ein sogenannter Vergleich im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) voraus. Auch hier vereinbaren Gläubiger und Schuldner die Rückzahlung der Verbindlichkeiten durch Zahlung regelmäßiger Raten. Verzichtet der Gläubiger in Folge einer solchen Ratenzahlungsvereinbarung zumindest auf einen Teil seiner Forderung, spricht man auch von einem sogenannten Chicago-Vergleich (auch Monaco-, Las-Vegas-, Monte-Carlo- oder Bad-Säckingen-Vergleich). Wird bei einem solchen besonderen Vergleich die Ratenzahlungsvereinbarung nicht eingehalten, geht der gesamte Forderungsbetrag wieder in die Fälligkeit.

Vor- und Nachteile der klassischen Ratenzahlungsvereinbarung

Vorteile:
– Sie müssen für größere Anschaffungen nicht monatelang sparen, sondern können diese sofort tätigen. Praktisch, wenn mal die Waschmaschine oder der Fernseher kaputt geht.
– Sie brauchen das gewünschte Produkt nicht sofort oder gar im Voraus bezahlen, sondern können es in Ruhe testen.
– Mittels einer Ratenzahlung können sich auch Menschen mit einem geringen Verdienst (z. B. Auszubildende, Studenten) teurere Anschaffungen leisten.

Nachteil:
– Ratenzahlungen sind in der Regel (manche 0-% Finanzierung ausgenommen) recht teuer, so dass sie sich eigentlich nicht lohnen. Besser ist es, stattdessen monatlich etwas Geld für Notfälle zurückzulegen.
– Kaufen Sie das gewünschte Produkt lieber auf Rechnung, auch dann haben Sie ausreichend Zeit es zu testen. Die Richtlinien für eine Rückgabe (in den AGB unter „Widerruf“ aufgelistet) gelten auch für Ratenzahlungen. Das bedeutet, wenn Sie sich nach einem halben Jahr für einen anderen Fernseher entscheiden, müssen Sie die Raten trotzdem weiter bedienen.
– Vorsicht: Ratenzahlungen sind in manchen Fällen ganz nützlich, können aber schnell in die Schuldenfalle führen. Deshalb sollte jeder Ratenkauf gut überlegt sein. Sie können nicht mit Sicherheit wissen, ob Sie die Raten auch in einem Jahr noch bedienen können.

Ratenzahlungsvereinbarung





Der Begriff Re-Commerce ist eine Kombination der Begriffe E-Commerce (englisch für „elektronischer Handel/Handelsverkehr“) und Re (englisch für „wieder“ oder „zurück“) und beschreibt den Handelsverkehr gebrauchter Gegenstände über das Internet.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Re-commerce