Drittschuldner

Beim Drittschuldner handelt es sich um eine natürliche oder juristische Person, gegen die der Schuldner eine Forderung geltend machen kann. Im Inkassoverfahren regelmäßig in Anspruch genommene Drittschuldner sind Kreditinstitute (Pfändung von Konten und Sparbüchern) und Arbeitgeber (Pfändung des Arbeitseinkommens). Aber auch die Pfändung eines Anspruchs aus einer Lebensversicheurng kann in Betracht kommen; Drittschuldner ist sodann der Versicherungsträger.

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